Vorbereitung und Durchführung der Übergabe
Der überwachende Bauleiter hat dem Bauherrn das fertiggestellte Objekt förmlich zur Benutzung zur Verfügung zu stellen. Wie das ganz konkret zu erfolgen hat, ist nirgendwo genau vorgegeben. Wünscht der Bauherr im Zusammenhang mit der Übergabe eine Begehung des Bauwerkes, verbunden mit ersten Einweisungen in die Benutzung und Bedienung, hat sein Bauleiter diese mit ihm vorzunehmen.
Übergabe darf nicht mit Abnahme verwechselt werden. Es handelt sich hier nicht um einen rechtsgeschäftlichen Vorgang – weder das Bauwerk selbst, noch die Bauleitung als werkvertragliche Leistung betreffend –, sondern um einen technischen Vorgang. Die Übergabe erfolgt auch meist zu einem anderen Zeitpunkt als die Abnahme.
Zusammenstellen der Unterlagen
Von besonderer Bedeutung und mit erheblicher Mühe verbunden ist das Zusammenstellen der Unterlagen, die für eine ordnungsgemäße Benutzung des Bauwerkes erforderlich sind. Bei der Auswahl und Zusammenstellung ist zu beachten, dass der Bauherr während der späteren Nutzung selbst Bedienungen und Wartungen vornimmt oder fremde Unternehmen damit beauftragt, dass er Umbauten und Umwidmungen vornehmen möchte, dass Reparaturen mit Eingriff in den Bestand auszuführen sind und ggf. Teile des Bauwerkes oder das gesamte Bauwerk verkauft werden sollen.
Solche Unterlagen sind z. B.:
- Verlegepläne der Installation, Bewehrung etc.
- Technische Abnahmebescheinigungen
- Prüfprotokolle
- Zulassungen, Genehmigungen
- Zertifikate und Brauchbarkeitsnachweise
- Bedienungsanleitungen
- Revisionspläne
Alle Zulassungen für Brandschutzprodukte in Online-Datenbank
Mit „FeuerTRUTZ Brandschutz24“ bietet der Feuertrutz Verlag für Brandschutzpublikationen eine Online-Datenbank mit allen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) und europäischen technischen Zulassungen (ETA) für Brandschutzprodukte. Planern und Ausführenden stehen alle derzeit in Deutschland gültigen rund 1900 abZ und ETA zum Download zur Verfügung. Historische abZ für Umbauten im Bestand sind ebenfalls enthalten.