Durch die in Deutschland geltende Baustellenverordnung BaustellV sind durch den Bauherren Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen. Das ist notwendig, wenn Beschäftigte mehrere Unternehmen auf einer Baustelle tätig sind und ist sowohl bei Neubauten als auch bei Bauen im Bestand
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SiGeKo auf Baustellen
Jeder Bauherr ist verantwortlich für ein schlüssiges Sicherheitskonzept und hat die Vorgaben der Baustellenverordnung schon in die Planung einzubeziehen und in der Ausführungsphase umzusetzen.
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