Nachträge und Nachtragsprüfung

Eine Besonderheit beim VOB-Vertrag ist, dass der Auftraggeber während der Bauausführung sowohl den Bauentwurf ändern als auch weitere zusätzliche Leistungen, die zur Erbringung der Vertragsleistung notwendig werden, anordnen darf. Grundsätzlich ist der Auftragnehmer verpflichtet, diesen Anordnungen nachzukommen; ihm steht jedoch

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