Nach der HOAI (§ 34 in Verbindung mit Anlage 10) gehört das Führen eines Bautagebuchs zu den Grundleistungen des Architekten in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation). Gleiches gilt für die Zuarbeit der Fachingenieure der Technischen Gebäudeausrüstung zum
Weiterlesen